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Todesfall

Welches sind die ersten notwendigen Schritte?

Amtlicher Teil

Zu Hause verstorben:
Ziehen Sie einen Arzt bei, der die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung vornimmt und
die Todesbescheinigung ausstellt.

Im Spital oder Heim verstorben:
Lassen Sie sich im Patientenbüro die Todesbescheinigung geben.
Rufen Sie nun das Zivilstandsamt ihrer Wohngemeinde an.

Erlinsbach AG: 062 857 40 10  
Erlinsbach SO: 062 857 57 00  


Kirchlicher Teil
Für Bestattungen und seelsorgliche Notfälle besteht in unserer Kirchgemeinde ein Amtswochenplan.
Bitte rufen Sie, spätestens nachdem Sie auf dem Zivilstandsamt die ersten Abklärungen getroffen haben,
die zuständige Pfarrperson an, um mit ihr den Termin für die Abdankungsfeier festzulegen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen auch in den letzten Stunden
vor dem Sterben oder unmittelbar nach dem Tod gerne mit seelsorglichem Rat zur Seite.

Kontakt: Pfarramt